Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist das internationale Steuerrecht. Aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen wurde Herrn Steuerberater Schomaker die Fachbezeichnung „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ von der Steuerberaterkammer Niedersachsen verliehen.
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wie er seine Tätigkeit im ausländischen Staat organisiert, ob durch Direktgeschäfte mit der Versteuerung im Ansässigkeitsstaat, durch selbständige Handelsvertreter, durch eine Betriebsstätte seines Unternehmens im Quellenstaat, als Personengesellschaft oder iin der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl Ihrer Entscheidungen und entwickeln daraus interessante Steuermodelle. Im Rahmen der Steuerplanung prüfen wir die Rechtslage nach nationalem Steuerrecht, Missbrauchsvorschriften wie „Steuerflucht“ und „Treaty overriding“, die Vorschriften der Doppelbesteuerungsabkommen sowie europarechtliche Regelungen wie Mutter-Tochterrichtlinie, Zins- und Lizenzrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
Zusätzlich unterstützen wir Sie bei der Klärung des ausländischen nationalen Steuerrechts einschließlich der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen aus der Sicht des ausländischen Staates sowie dessen Umsetzung des Europarechts.
Unsere Leistungen
Neben der kontinuierlichen und individuellen Beratung und Vertretung bei allen Fragen zu internationalen Sachverhalten und Sonderfragen des internationalen Steuerrechts umfassen unsere Leistungen:
- Betriebsstättengründung im Ausland
- Betriebsstättengründung ausländischer Unternehmen im Inland
- Gewinnabgrenzung bei Betriebsstätten im In- und Ausland
- Hilfeleistung bei dem Aufbau einer Verrechnungspreisstudie
- Unterstützung bei bindenden Absprachen mit den Finanzbehörden (Advance Pricing Agreements – APAs)
- Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen
- Anträge in Vorsteuervergütungsverfahren
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen nach ausländischem Recht
- Steuerliche Pflichten ausländischer Tochterunternehmen in Deutschland
- Hilfeleistungen bei der Wahl einer europäischen Rechtsform
- Steuerplanung beim Aufbau von Beteiligungsstrukturen
- Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund von Überschneidungen nationalen Rechts
