Ab Januar 2009 sind Sofortmeldungen für neu eingetretene Arbeitnehmer für insgesamt neun Wirtschaftszweige gesetzlich vorgeschrieben. Die Arbeitgeber der unten stehenden Branchen sind verpflichtet, ihre neuen Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung elektronisch an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung Bund zu melden.
Gerne übernehmen wir diese Sofortmeldung für Sie.
Laden Sie sich den Personalfragebogen herunter, drucken Ihn aus, tragen alle erforderlichen Daten ein und faxen Ihn an die Faxnummer 0 42 43 / 93 03-40. Wir kümmern uns dann um die Arbeitnehmermeldung.
Formulare zum Download:
- Personalfragebogen: Sofortmeldung (PDF, 35 KB)
- Personalfragebogen: neue Arbeitnehmer (PDF, 32,4 KB)
- Personalfragebogen: Änderung Wochenarbeitszeit / Änderung Befristung / Ausbildungsende (PDF, 30 KB)
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